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Immobilie verkaufen Karlsruhe – wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück veräußern möchte, trifft eine Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite. Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt daher nicht erst mit dem Inserat. Zunächst müssen der realistische Marktwert ermittelt, die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und eine passende Vermarktungsstrategie entwickelt werden.

Auch die Lage innerhalb Karlsruhes spielt eine entscheidende Rolle. Eine Immobilie in Durlach spricht möglicherweise eine andere Käufergruppe an als eine Wohnung in der Innenstadt, Südstadt, Weststadt oder in Neureut. Neben dem Stadtteil beeinflussen unter anderem der Zustand, die Ausstattung, die Energieeffizienz und die aktuelle Nachfrage den erzielbaren Verkaufspreis.

Ein erfahrener Immobilienmakler in Karlsruhe kann Eigentümer von der ersten Bewertung bis zur Übergabe begleiten. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Verkaufsprozess abläuft und welche Fehler vermieden werden sollten.

Immobilie verkaufen in Karlsruhe: Der Ablauf im Überblick

Ein gut vorbereiteter Immobilienverkauf lässt sich in mehrere Phasen gliedern:

Phase Zentrale Aufgabe
Verkaufsentscheidung Ziele und zeitlichen Rahmen festlegen
Immobilienbewertung Marktgerechten Angebotspreis bestimmen
Unterlagenbeschaffung Rechtliche und technische Dokumente sammeln
Verkaufsvorbereitung Zustand und Präsentation optimieren
Vermarktung Exposé erstellen und Käufer ansprechen
Besichtigungen Interessenten prüfen und Termine koordinieren
Verhandlung Kaufpreis und Bedingungen abstimmen
Notartermin Kaufvertrag notariell beurkunden
Kaufpreiszahlung Fälligkeitsvoraussetzungen abwarten
Übergabe Schlüssel, Unterlagen und Zählerstände übergeben

Je besser diese Schritte aufeinander abgestimmt sind, desto geringer ist das Risiko unnötiger Verzögerungen oder nachträglicher Preisverhandlungen.

1. Verkaufsziel und zeitlichen Rahmen festlegen

Vor der Immobilienbewertung sollten Eigentümer zunächst ihre persönlichen Ziele klären. Nicht jeder Verkauf folgt denselben Voraussetzungen.

Mögliche Gründe für den Verkauf sind:

  • ein geplanter Umzug,
  • eine berufliche Veränderung,
  • eine Erbschaft,
  • eine Trennung oder Scheidung,
  • die Veräußerung einer Kapitalanlage,
  • eine altersgerechte Wohnveränderung,
  • finanzielle oder familiäre Gründe.

Aus dem Anlass ergeben sich häufig unterschiedliche Prioritäten. Bei einem bereits geplanten Umzug kann ein schneller Abschluss besonders wichtig sein. Bei einer vermieteten Kapitalanlage stehen dagegen möglicherweise die Rendite, bestehende Mietverhältnisse und die passende Käufergruppe im Vordergrund.

Eigentümer sollten frühzeitig festlegen, bis wann der Verkauf abgeschlossen sein soll und ob nach dem Notartermin noch Zeit für den Auszug benötigt wird. Solche Bedingungen können später in der Verkaufsstrategie und im Kaufvertrag berücksichtigt werden.

2. Den realistischen Marktwert ermitteln

Der Angebotspreis gehört zu den wichtigsten Entscheidungen beim Immobilienverkauf. Ein deutlich zu hoher Preis kann dazu führen, dass qualifizierte Interessenten das Angebot ignorieren. Wird der Preis dagegen zu niedrig angesetzt, verschenkt der Eigentümer möglicherweise einen Teil des erreichbaren Erlöses.

Der Verkehrswert wird nach § 194 Baugesetzbuch durch den Preis bestimmt, der zum Bewertungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen wäre. (Gesetze im Internet)

Für die Bewertung einer Immobilie in Karlsruhe sind unter anderem relevant:

  • die genaue Mikro- und Makrolage,
  • Grundstücks- und Wohnfläche,
  • Gebäudeart und Baujahr,
  • Grundriss und Zimmeraufteilung,
  • Zustand und Modernisierungen,
  • energetische Beschaffenheit,
  • Ausstattungsstandard,
  • Stellplätze, Garage, Balkon oder Garten,
  • bestehende Mietverhältnisse,
  • Rechte und Belastungen im Grundbuch,
  • vergleichbare Verkäufe in der Umgebung.

Die Stadt Karlsruhe veröffentlicht über den Gutachterausschuss Bodenrichtwerte und Immobilienmarktberichte. Diese Daten schaffen Markttransparenz, ersetzen aber keine individuelle Bewertung eines konkreten Hauses oder einer Wohnung. (karlsruhe.de)

Zeit-Immobilien bietet hierfür eine eigene Seite zur Immobilienbewertung in Karlsruhe. Dort können Eigentümer eine erste Einschätzung anfragen.

Warum der Bodenrichtwert allein nicht ausreicht

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb einer Richtwertzone. Bei bebauten Grundstücken wird dabei grundsätzlich so gerechnet, als wäre der Boden unbebaut. Das Gebäude, seine Ausstattung und sein Zustand werden durch den Bodenrichtwert allein nicht erfasst. (Gesetze im Internet)

Zwei Häuser in derselben Straße können deshalb trotz ähnlicher Grundstücksgröße unterschiedliche Marktwerte besitzen. Ein modernisiertes Gebäude mit guter Energieeffizienz und zeitgemäßem Grundriss wird häufig anders bewertet als ein sanierungsbedürftiges Objekt.

3. Unterlagen frühzeitig zusammenstellen

Fehlende Unterlagen gehören zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen. Kaufinteressenten und finanzierende Banken benötigen aussagekräftige Dokumente, um die Immobilie und ihre Finanzierung prüfen zu können.

Typische Unterlagen beim Hausverkauf

Für den Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses können unter anderem benötigt werden:

  • aktueller Grundbuchauszug,
  • Flurkarte oder Lageplan,
  • Baupläne und Grundrisse,
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung,
  • Baubeschreibung,
  • Energieausweis,
  • Nachweise über Modernisierungen,
  • Gebäudeversicherungsunterlagen,
  • Grundsteuerinformationen,
  • Aufstellung der laufenden Kosten,
  • gegebenenfalls Mietverträge,
  • Informationen zu Baulasten oder Wegerechten,
  • Unterlagen zu bestehenden Darlehen und Grundschulden.

Zusätzliche Unterlagen bei einer Eigentumswohnung

Beim Verkauf einer Wohnung sind regelmäßig weitere Unterlagen wichtig:

  • Teilungserklärung,
  • Gemeinschaftsordnung,
  • Aufteilungsplan,
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen,
  • Wirtschaftsplan,
  • Jahresabrechnungen,
  • Höhe des Hausgeldes,
  • Stand der Instandhaltungsrücklage,
  • Beschlusssammlung,
  • Verwaltervertrag,
  • Informationen über geplante Sanierungen oder Sonderumlagen.

Je früher diese Dokumente vollständig vorliegen, desto professioneller können Anfragen beantwortet werden. Vollständige Unterlagen helfen außerdem, spätere Unsicherheiten bei der Bankprüfung oder Kaufvertragsvorbereitung zu vermeiden.

4. Energieausweis rechtzeitig beschaffen

Bei der Vermarktung einer Immobilie spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle. Das Gebäudeenergiegesetz enthält Vorgaben zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen. Ein Energieausweis wird grundsätzlich entweder als Energiebedarfs- oder als Energieverbrauchsausweis erstellt und ist normalerweise zehn Jahre gültig. (Gesetze im Internet)

Bereits in kommerziellen Immobilienanzeigen müssen bestimmte energetische Angaben gemacht werden, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus § 87 GEG. (Gesetze im Internet)

Welche Ausweisart benötigt wird, hängt unter anderem vom Gebäudealter, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand ab. Zeit-Immobilien unterstützt Eigentümer auf der Seite Energieausweis beantragen bei der Beschaffung.

Der Energieausweis sollte nicht erst organisiert werden, nachdem sich der erste Kaufinteressent gemeldet hat. Fehlt er bei Vermarktungsbeginn, können wichtige Angaben im Exposé nicht vollständig dargestellt werden.

5. Die Immobilie verkaufsbereit machen

Nicht jede Immobilie muss vor dem Verkauf umfassend renoviert werden. Kleine Verbesserungen können den Gesamteindruck jedoch deutlich aufwerten.

Sinnvolle Maßnahmen können sein:

  • kleinere sichtbare Schäden beheben,
  • defekte Leuchtmittel ersetzen,
  • Räume gründlich reinigen,
  • persönliche Gegenstände reduzieren,
  • Fenster und Rollläden prüfen,
  • Garten oder Balkon pflegen,
  • Keller und Nebenräume ordnen,
  • unangenehme Gerüche beseitigen,
  • vorhandene Mängel dokumentieren.

Teure Sanierungen sollten dagegen nicht ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden. Nicht jede Investition erhöht den Verkaufspreis in gleicher Höhe. In einigen Fällen bevorzugen Käufer sogar die Möglichkeit, eine Immobilie nach den eigenen Vorstellungen zu modernisieren.

Ein Makler kann einschätzen, welche Maßnahmen die Präsentation verbessern und welche Investitionen vor dem Verkauf voraussichtlich keinen ausreichenden Mehrwert bieten.

6. Ein aussagekräftiges Exposé erstellen

Das Exposé vermittelt den ersten detaillierten Eindruck von der Immobilie. Es sollte Interesse wecken, gleichzeitig aber sachlich und vollständig informieren.

Ein professionelles Exposé enthält typischerweise:

  • eine klare Objektbeschreibung,
  • hochwertige Fotos,
  • verständliche Grundrisse,
  • Wohn- und Grundstücksflächen,
  • Zimmeranzahl und Ausstattung,
  • Angaben zum Baujahr,
  • Informationen zum Zustand,
  • Energiekennwerte,
  • Lagebeschreibung,
  • Kaufpreis,
  • Käuferprovision, sofern vorhanden,
  • Hinweise auf Besonderheiten,
  • Kontaktdaten und Besichtigungsmöglichkeiten.

Beschreibungen sollten weder übertreiben noch erkennbare Mängel verschweigen. Eine glaubwürdige Darstellung schafft Vertrauen und reduziert ungeeignete Anfragen.

Zeit-Immobilien beschreibt den eigenen Vermarktungsprozess auf der Seite Immobilie verkaufen in Karlsruhe. Dazu gehören nach Angaben des Unternehmens unter anderem Bewertung, Exposé-Erstellung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und Begleitung zum Notartermin. (Zeit-Immobilien)

7. Die richtige Käufergruppe ansprechen

Eine Immobilie sollte nicht wahllos, sondern passend zur voraussichtlichen Zielgruppe vermarktet werden.

Für eine zentrale Eigentumswohnung kommen möglicherweise andere Interessenten infrage als für ein Einfamilienhaus am Stadtrand. Eine vermietete Wohnung kann gezielt für Kapitalanleger interessant sein, während ein frei stehendes Haus eher Familien anspricht.

Wichtige Vermarktungskanäle sind beispielsweise:

  • bekannte Immobilienportale,
  • eine vorhandene Interessentendatenbank,
  • regionale Netzwerke,
  • die eigene Maklerwebsite,
  • Social-Media-Kanäle,
  • direkte Ansprache vorgemerkter Käufer,
  • diskrete Vermarktung ohne öffentliche Anzeige.

Suchende können sich über die Seite Immobilienangebote in der Nähe an Zeit-Immobilien wenden. Ein vorhandenes Netzwerk vorgemerkter Interessenten kann die öffentliche Vermarktung ergänzen.

8. Interessenten qualifizieren und Besichtigungen organisieren

Nicht jede Anfrage führt zu einem ernsthaften Kaufinteresse. Vor einer Besichtigung sollte deshalb geprüft werden, ob die Immobilie grundsätzlich zu den Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten des Interessenten passt.

Eine strukturierte Vorqualifizierung reduziert unnötige Termine und schützt die Privatsphäre der Bewohner. Bei vermieteten Objekten müssen Besichtigungen außerdem angemessen mit den Mietern abgestimmt werden.

Während einer Besichtigung sollten:

  • alle relevanten Räume zugänglich sein,
  • wichtige Unterlagen bereitliegen,
  • Fragen sachlich beantwortet werden,
  • bekannte Mängel nicht verschwiegen werden,
  • Interessenten ausreichend Zeit erhalten,
  • persönliche und finanzielle Daten vertraulich behandelt werden.

Bei starkem Interesse kann vor einer endgültigen Kaufzusage ein Finanzierungsnachweis beziehungsweise eine Finanzierungsbestätigung verlangt werden.

9. Kaufpreis und Vertragsbedingungen verhandeln

Eine Kaufpreisverhandlung betrifft häufig mehr als nur die reine Summe. Auch der Übergabetermin, übernommenes Inventar, Räumungsfristen oder noch durchzuführende Arbeiten können Bestandteil der Verhandlung sein.

Eigentümer sollten Preisnachlässe nicht spontan zusagen. Zunächst ist zu prüfen, worauf die Forderung gestützt wird. Werden tatsächliche Mängel genannt? Liegt ein konkretes Finanzierungsproblem vor? Oder handelt es sich lediglich um einen üblichen Verhandlungsversuch?

Ein professioneller Vermittler sammelt Angebote, prüft die Zahlungsfähigkeit und stimmt die Bedingungen mit beiden Parteien ab. Der Verkäufer entscheidet letztlich, welches Angebot angenommen wird.

10. Maklervertrag und Maklerkosten transparent vereinbaren

Die Höhe einer Maklerprovision ist nicht allgemein gesetzlich als fester Prozentsatz vorgeschrieben. Sie wird im Maklervertrag vereinbart und kann je nach Objekt, Region und Leistungsumfang unterschiedlich ausfallen. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass die Höhe grundsätzlich verhandelbar ist. (Verbraucherzentrale)

Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Der Maklervertrag bedarf nach § 656a BGB der Textform. Für bestimmte Fälle regeln § 656c BGB und § 656d BGB die Verteilung der Maklerkosten zwischen den Parteien. (Gesetze im Internet)

Vor der Beauftragung sollten folgende Punkte eindeutig geregelt sein:

  • genaue Maklerleistung,
  • Vertragslaufzeit,
  • Provisionshöhe,
  • Fälligkeit der Provision,
  • Alleinauftrag oder einfacher Auftrag,
  • Kündigungsmöglichkeiten,
  • Vermarktungsmaßnahmen,
  • Umgang mit bereits bekannten Interessenten.

11. Kaufvertrag und Notartermin

Ein Vertrag, durch den sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, muss notariell beurkundet werden. Das gilt auch für den Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Die gesetzliche Grundlage ist § 311b BGB. (Gesetze im Internet)

Vor dem Termin erhalten Käufer und Verkäufer üblicherweise einen Kaufvertragsentwurf. Dieser sollte aufmerksam geprüft werden.

Wichtige Punkte sind:

  • vollständige Angaben zu den Vertragsparteien,
  • genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands,
  • Kaufpreis,
  • Kaufpreisfälligkeit,
  • Besitzübergang,
  • Nutzen und Lasten,
  • bekannte Mängel,
  • übernommenes Inventar,
  • bestehende Mietverhältnisse,
  • Rechte und Belastungen,
  • Räumung und Übergabetermin,
  • Regelungen bei verspäteter Zahlung.

Der Notar gestaltet und beurkundet den Vertrag neutral. Eine parteiliche wirtschaftliche oder steuerliche Beratung gehört nicht automatisch zu seiner Aufgabe. Bei komplexen steuerlichen oder rechtlichen Fragen kann zusätzliche fachliche Beratung sinnvoll sein.

12. Grundschulden und bestehende Finanzierungen klären

Ist im Grundbuch noch eine Grundschuld eingetragen, sollte frühzeitig mit der finanzierenden Bank geklärt werden, welche Unterlagen für eine Löschung oder Ablösung erforderlich sind.

Eine Grundschuld verschwindet nicht automatisch, sobald ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Für die Löschung werden ein entsprechender Antrag und eine Löschungsbewilligung des Kreditinstituts benötigt. Darauf weist auch das Informationsportal der Bundesnotarkammer hin. (Notar)

Eine noch bestehende Finanzierung verhindert einen Verkauf nicht grundsätzlich. Die Ablösung kann im Rahmen der notariellen Abwicklung berücksichtigt werden. Wichtig ist, die benötigten Angaben rechtzeitig bereitzustellen.

13. Kaufpreiszahlung und Immobilienübergabe

Der Kaufpreis wird normalerweise nicht direkt beim Notartermin gezahlt. Zunächst müssen die im Vertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu kann beispielsweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und die Klärung bestehender Belastungen gehören.

Der Notar informiert die Parteien, sobald die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufpreis gezahlt werden kann. Die Bundesnotarkammer erläutert, dass die Zahlung grundsätzlich erst erfolgen sollte, wenn der Eigentumserwerb rechtlich abgesichert ist. (Notar)

Nach Zahlung und zu dem im Vertrag festgelegten Termin erfolgt die Übergabe. Dabei sollte ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt werden.

Darin werden festgehalten:

  • Übergabedatum,
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel,
  • Zählerstände,
  • Zustand der Immobilie,
  • mitübergebenes Inventar,
  • übergebene Dokumente,
  • bekannte Besonderheiten,
  • Unterschriften beider Parteien.

Typische Fehler beim Immobilienverkauf

Ein unrealistisch hoher Angebotspreis

Ein überhöhter Einstiegspreis kann die Vermarktungsdauer verlängern. Bleibt ein Objekt lange online und wird der Preis mehrfach gesenkt, können Interessenten einen problematischen Hintergrund vermuten.

Unvollständige Unterlagen

Fehlende Grundrisse, Abrechnungen oder Energieunterlagen erschweren die Prüfung durch Käufer und Banken. Dadurch kann sich selbst nach einer Kaufzusage noch der gesamte Ablauf verzögern.

Schlechte Fotos und unklare Beschreibungen

Dunkle Handyfotos, unaufgeräumte Räume und unvollständige Angaben reduzieren die Zahl qualifizierter Anfragen. Der erste Eindruck entscheidet häufig darüber, ob ein Interessent das Exposé überhaupt vollständig liest.

Mängel verschweigen

Bekannte erhebliche Mängel sollten nicht bewusst verborgen werden. Eine transparente Dokumentation schützt beide Vertragsparteien und verhindert, dass Probleme erst kurz vor dem Notartermin oder nach der Übergabe auftreten.

Interessenten nicht prüfen

Eine mündliche Kaufzusage bietet noch keine Sicherheit. Vor der Reservierung oder Vorbereitung des Notartermins sollte geprüft werden, ob die Finanzierung plausibel dargestellt werden kann.

Den zeitlichen Aufwand unterschätzen

Anfragen, Besichtigungen, Unterlagenbeschaffung, Preisverhandlungen und Abstimmungen mit Banken oder Notariat können viel Zeit beanspruchen. Dies gilt besonders, wenn Eigentümer nicht vor Ort wohnen oder die Immobilie vermietet ist.

Immobilie privat oder mit Immobilienmakler verkaufen?

Ein Privatverkauf ist grundsätzlich möglich. Der Eigentümer übernimmt dann jedoch selbst die Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Präsentation, Interessentenkommunikation, Besichtigungen, Verhandlungen und Koordination des Notartermins.

Ein Immobilienmakler kann insbesondere helfen bei:

  • marktgerechter Preisfindung,
  • Vorbereitung der Verkaufsunterlagen,
  • Entwicklung der Vermarktungsstrategie,
  • professioneller Präsentation,
  • Ansprache geeigneter Käufer,
  • Vorqualifizierung von Interessenten,
  • Organisation von Besichtigungen,
  • Kaufpreisverhandlungen,
  • Vorbereitung des Notartermins,
  • Koordination der Übergabe.

Mehr über das Unternehmen, seine Arbeitsweise und den Geschäftsführer erfahren Interessenten auf der Seite Über Zeit-Immobilien. Das gesamte Angebot ist auf der Seite Immobilienservice zusammengefasst.

Immobilienverkauf in Karlsruhe und der Region

Zeit-Immobilien hat seinen Sitz in Karlsruhe-Durlach und bietet Leistungen rund um Bewertung, Verkauf, Suche und Energieausweise an. Die Website nennt außerdem regionale Leistungsseiten für mehrere umliegende Städte. (Zeit-Immobilien)

Dazu gehören unter anderem:

Eigentümer aus Karlsruhe können über die Kontaktseite von Zeit-Immobilien ein unverbindliches Erstgespräch oder eine Immobilienbewertung anfragen.

Fazit: Gute Vorbereitung entscheidet über den Verkaufserfolg

Wer eine Immobilie in Karlsruhe verkaufen möchte, sollte ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplanen. Eine nachvollziehbare Immobilienbewertung, vollständige Unterlagen, ein gültiger Energieausweis und eine zielgruppengerechte Präsentation bilden die Grundlage für einen strukturierten Verkauf.

Ebenso wichtig sind die Prüfung der Kaufinteressenten, eine sachliche Preisverhandlung und die sorgfältige Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags. Ein lokaler Immobilienmakler Karlsruhe kann Eigentümer während des gesamten Prozesses begleiten und die einzelnen Beteiligten koordinieren.

Zeit-Immobilien unterstützt beim Verkauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und weiteren Immobilienarten. Über das Kontaktformular können Eigentümer den ersten Schritt zu einer individuellen Beratung machen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, eine Immobilie in Karlsruhe zu verkaufen?

Die Dauer hängt von Objektart, Lage, Zustand, Preisstrategie, Nachfrage und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine seriöse feste Verkaufsdauer kann ohne Prüfung der konkreten Immobilie nicht zugesagt werden.

Wie finde ich den richtigen Angebotspreis?

Der Angebotspreis sollte auf einer individuellen Immobilienbewertung basieren. Vergleichsangebote in Immobilienportalen zeigen lediglich die Preisvorstellungen anderer Verkäufer und nicht die tatsächlich beurkundeten Verkaufspreise.

Benötige ich beim Immobilienverkauf einen Energieausweis?

In den meisten Verkaufsfällen wird ein gültiger Energieausweis benötigt. Welche Art des Ausweises erforderlich ist und ob eine Ausnahme greift, hängt vom Gebäude ab. Die gesetzlichen Einzelheiten ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz.

Welche Unterlagen benötigt ein Immobilienmakler?

Typischerweise werden Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenberechnungen, Energieausweis und Angaben zu Modernisierungen benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommen unter anderem Teilungserklärung, Abrechnungen und Versammlungsprotokolle hinzu.

Muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen benötigen in Deutschland eine notarielle Beurkundung.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Karlsruhe?

Die Provisionshöhe ist nicht allgemein als fester Prozentsatz gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird im Maklervertrag vereinbart. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen zusätzlich die gesetzlichen Regeln zur Verteilung der Maklerkosten beachtet werden.

Wann erhält der Verkäufer den Kaufpreis?

Der Kaufpreis wird nach Eintritt der im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen gezahlt. Der Notar verschickt hierzu üblicherweise eine Fälligkeitsmitteilung.

Kann ich eine noch finanzierte Immobilie verkaufen?

Grundsätzlich ja. Das bestehende Darlehen und eingetragene Grundschulden müssen in die Abwicklung einbezogen werden. Die Bank sollte deshalb rechtzeitig kontaktiert werden.

Kann eine vermietete Immobilie verkauft werden?

Ja. Das Mietverhältnis endet durch den Verkauf grundsätzlich nicht automatisch. Bei der Bewertung und Vermarktung müssen Mietvertrag, Miethöhe, Betriebskosten und weitere objektbezogene Informationen berücksichtigt werden.