Energieausweis
Energieausweis / Energiepass zwecks Verkauf oder Vermietung.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können. Einen solchen Energiepass können wir Ihnen kurzfristig als Energieberater mit BAFA-Zulassung für Ihre Immobilie ausstellen.
Jetzt gleich Ihre Immobilie kostenlos Online bewerten
Was ist der Energieausweis?
Novellierung der Energiesparverordnung
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Vergleichbarkeit der Energieausweise verschiedener Gebäude
ür den Energiebedarfsausweis ermitteln wir den Energiebedarf Ihres Gebäudes anhand einer physikalischen und technischen Bewertung der Bausubstanz und der Heizungsanlage.
Der Energiebedarfsausweis stellt die Vergleichbarkeit der Energieausweise verschiedener Gebäude sicher, da er sich nicht auf individuelles Verbrauchsverhalten bezieht, sondern auf die Gebäudesubstanz. Aus diesem Grund kann der Energiebedarfsausweis – anders als ein Energieverbrauchsausweis – auch die möglichen Einspareffekte einer energetischen Sanierung beziffern.
Verkauf von Gebäuden
Beim Verkauf von Gebäuden, einschließlich Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien, wird in der Regel ein Energieausweis benötigt.
Vermietung von Gebäuden
Auch bei der Vermietung von Gebäuden, einschließlich Wohnungen und Gewerbeimmobilien, wird in der Regel ein Energieausweis benötigt.
Erhöhung wesentlichen Energietechnischen Anlagen
Wenn wesentliche Energietechnische Anlagen, wie beispielsweise Heizung, Klimatisierung oder Lüftung, erneuert oder erweitert werden, muss in der Regel ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Anforderungen durch Mieter oder Käufer
In manchen Fällen können Mieter oder Käufer von Gebäuden die Vorlage eines Energieausweises verlangen, um sich einen Überblick über den Energiebedarf und die Energieeffizienz des Gebäudes zu verschaffen.
F.A.Q.
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Bei Verkauf und Neuvermietung. Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Ausweispflicht.
Welcher Energieausweis ist notwendig?
Bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und die vor 1977 errichtet wurden, darf nur der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Bei 5 und mehr Wohneinheiten kann zwischen einem Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gewählt werden. Wurde der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt oder das Gebäude wurde auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder besser gebracht, besteht Wahlfreiheit.
Was ist der Unterschied zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis?
Für beide Ausweisarten gibt es Berechnungsvorschriften in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den Verbrauch des Gebäudes mindestens über den Zeitraum der letzten drei Jahre wieder. Die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist weniger aufwendig als die Erfassung der baulichen Gegebenheiten vor Ort für den Bedarfsausweis. Ein direkter Vergleich beider Ausweise ist nicht möglich. Der Verbrauchsausweis ist zudem stark vom Benutzerverhalten abhängig: Eine Familie mit Kindern wird einen höheren Energieverbrauch haben als ein alleinstehender Schiffskapitän. Um zwei Gebäude miteinander vergleichen zu können, kann zuverlässig nur der Bedarfsausweis herangezogen werden. Der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis ist in der Regel niedriger als die Energiebedarfskennwerte des Bedarfsausweises.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Was müssen Sie als Vermieter oder Verkäufer beachten?
Bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energie-ausweis oder eine Kopie desselbigen vorgelegt wer-den. Ausreichend ist auch ein deutlich sichtbarer Aushang. Bei Vermietung oder Verkauf muss unmittelbar nach Vertragsschluss der Energieausweis oder eine Kopie übergeben werden.
In Immobilienanzeigen für den Verkauf oder die Vermietung in kommerziellen Medien müssen folgende Angaben enthalten sein:
• die Art des Energieausweises Energiebedarfs-ausweis oder Energieverbrauchsausweis)
• den im Energieausweis genannten Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude,
• die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
• das im Energieausweis genannte Baujahr und
• die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.